USK – Altersfreigaben für Computerspiele
Auch Videospiele und Computerspiele tragen eine Kennzeichung zur Altersfreigabe. Diese Einstufung wird von der USK gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) vorgenommen. Um etwas Klarheit zu schaffen gibt es hier Informationen zu den verschiedenen Einstufungen und deren Begründungen.
Die Sachverständigen der USK spielen die jeweiligen Spiele durch um eine Einschätzung zu den einzelnen Spielelementen abgeben zu können. Daraufhin wird dann die Alterfreigaben vergeben:
ohne Altersbeschränkung:
- für Kinder jeden Alters unbedenklich
ab 6 Jahren:
- abstrakt-symbolische oder comicartige Darstellung
ab 12 Jahren:
- aggressiv konkurrenzfördernde oder kampfbetonte Handlung
- Spielkonzepte beispielsweise: Technikfaszination (Militär, Science Fiction), Sagen bzw. Mythenwelten
- Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden
ab 16 Jahren:
- schnelle bewaffnete Action z.T. gegen menschliche Spielfiguren
- Kriegsszenarien lassen sich atmosphärisch nachvollziehen
keine Jugendfreigabe:
- Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen
Alle Einstufungen aktuell getesteter Spiele lassen sich auf der Homepage der USK nachschauen. Zusätzlich gibt es auch eine Datenbank, in der alle getesteten Spiele nachrecherchiert werden können.




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