Anbieter von Handy-Klingeltönen und -Logos immer dreister
Dass die Anbieter von Klingeltönen und Logos für Handys – offiziell nennen sie das “Mobile Content” – ihre Produkte aggressiv bewerben, ist nichts Neues (wir berichteten). Dass Jamba! und zed ihre Fernsehwerbung natürlich hauptsächlich in den bekannten Musiksendern, wie z.B. VIVA und MTV ausstrahlen lassen, auch nicht – schließlich liegt dies nahe, da sie hier speziell ihre potentiellen Kunden, also Kinder und Jugendliche erreichen können.
Was aber zu Beginn des Angebots dieser Dienste eher die Ausnahme war, ist mittlerweile zum Regelfall geworden: Fast sämtliche Werbespots beziehen sich heute nicht mehr auf einzelne Produkte, wie z.B. einen ganz speziellen Klingelton oder ein bestimmtes Handy-Bildchen, vielmehr erwirbt man in der Regel stattdessen – schnell und unkompliziert per SMS – ein Abonnement und schließt mit dem Anbieter des so genannten “Mobile Content” einen Vertrag ab, der es ihm gestattet, regelmäßig, z.B. ein Mal pro Monat, eine bestimmte Summe Geld (das geht teilweise in den zweistelligen Euro-Bereich) via Handyrechnung einzuziehen. Als Gegenleistung gibt es dann ein Mal pro Monat z.B. ein Handy-Logo, von dem der Anbieter meint, den Kindern und Jugendlichen einreden zu müssen, dass das diesen Monat ganz besonders “in” sei.
Das Abbuchen geht dann so lange, bis man eine “Stopp-SMS” an die richtige Nummer schickt – eine Nummer, die während des Fernsehwerbespots nur im “Kleingedruckten” steht. Dieses Kleingedruckte ist dann eine nahezu unleserliche “Textwüste”, in der Regel so klein geschrieben und nur so kurz eingeblendet, dass sie selbst von einem Erwachsenen, der explizit darauf achtet, nur mit allergrößten Mühen entziffert werden kann. Da muss man sich natürlich zu Recht fragen, wie das die Kinder und Jugendlichen in so kurzer Zeit lesen sollen – sie haben schlichtweg keine Chance.
Während wir im früheren Artikel zu dieser Problematik erläutert haben, dass die Nutzer von Pre-Paid-Handys den Vorteil haben, dass die Kosten halbwegs unter Kontrolle bleiben, so muss unter den Gegebenheiten, dass solche Klingelton-Abonnements (anstelle von einmaligen Bestellungen) mittlerweile die Regel geworden sind, noch auf einen weiteren Sachverhalt eingegangen werden: Pre-Paid-Systeme verhindern zwar, dass mehr Geld ausgegeben wird, als man auf das Guthaben-Konto auflädt, haben allerdings den Nachteil, dass der Kunde hier keine Rechnung auf Papier präsentiert bekommt – im Gegensatz zu denjenigen, die einen Mobilfunkvertrag mit monatlicher Grundgebühr gebucht haben.
Konkret heißt das: Angenommen, Sie als vorsichtige Eltern haben Ihren Kindern sinnvollerweise ein Handy mit Pre-Paid-Vertrag gekauft, sodass die Kostenkontrolle leichter möglich bleibt. Wenn Ihre Kinder nun von einem Fernsehwerbespot der “Mobile Content”-Anbieter dazu verleitet werden, ein Abonnement für Handy-Klingeltöne abzuschließen (was ja ganz einfach via SMS möglich ist), dann beginnen die Anbieter mit der regelmäßigen Abbuchung der Abonnementgebühren. Auffallen wird das bestehende Abonnement natürlich früher oder später dann, wenn das Pre-Paid-Guthaben außergewöhnlich schnell verbraucht wird – denn eine schriftliche Rechnung, auf der die einzelnen Posten aufgeführt sind, gibt es ja, wie oben bereits erwähnt, bei Pre-Paid-Verträgen üblicherweise nicht.
Ist das Guthabenkonto leer, gehen die “Mobile Content”-Anbieter aber nun nicht her und stellen das Abonnement ein oder lassen es wenigstens ruhen – nein es läuft einfach weiter, und die Anbieter speichern die aufgelaufenen Gebühren und versuchen von Zeit zu Zeit, das Geld vom Handy-Guthaben Ihres Kindes zu holen. Sobald nun das Pre-Paid-Guthabenkonto Ihrer Kinder wieder aufgeladen wird (z.B. damit sie im Notfall telefonieren können), ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Anbieter alle in der Zwischenzeit aufgelaufenen Gebühren zurückholen. Dann kann es unter Umständen schnell passieren, dass das frisch aufgeladene Guthabenkonto bereits kurze Zeit später wieder komplett leer ist – ohne dass Ihre Kinder seit dem Aufladen überhaupt telefoniert oder Kurznachrichten verschickt haben. Das Bestehen eines Klingeltonabonnements und die Nummer, an die man die “Stopp-SMS” senden müsste, ist aber inzwischen oft längst verdrängt bzw. vergessen.
Zwar schützt also ein Pre-Paid-Vertrag davor, dass die Ausgaben höher werden, als das, was sich Ihr Kind oder Sie Ihrem Kind aufladen. Weiterhin hilft natürlich das Pre-Paid-Verfahren, Ihren Kindern einen besseren Umgang mit dem Geld beizubringen – denn sie sehen mit eigenen Augen, wie man das Geld für neue Karten über den Ladentisch reichen oder in den Automaten stecken muss. Allerdings muss man eben bedenken, dass die hier fehlende schriftliche Rechnung bei den Klingelton- und Logo-Abonnements dazu führt, dass sie vergessen werden und somit auch frisch aufgeladene Pre-Paid-Guthaben schneller verbraucht sein können als man sich vorstellen mag.
Mit anderen Worten: Auch bei Pre-Paid-Verträgen ist also äußerste Wachsamkeit geboten. Insbesondere sollten Kinder und Jugendliche unbedingt darüber aufgeklärt werden, mit welchen Methoden die Anbieter von so genanntem “Mobile Content” versuchen, an Geld zu kommen – und das bis jetzt mit großem Erfolg.
Im Weblog “Spreeblick” wurde vor kurzem im Stil von der “Sendung mit der Maus” das Geschäftsgebaren des wohl größten “Mobile Content”-Anbieters in Deutschland – Jamba! – beleuchtet, was unter den Webloggern in kürzester Zeit heftigste Reaktionen auslöste – zu erkennen zum Beispiel an der Fülle der Kommentare unterhalb des Artikels.
Überhand genommen haben nicht nur die unmittelbaren Maschen dieser Anbieter, an Geld zu kommen. Vielen Fernsehzuschauern ist es mittlerweile auch äußerst lästig, dass in den besagten Werbespots der Musiksender fast ausschließlich “Mobile Content” beworben wird und die Klingeltöne während der ganzen Werbepause hoch- und runtergeträllert werden. Inzwischen formiert sich hier Widerstand – eine Internet-Unterschriftenaktion soll vor allem die Musiksender VIVA und MTV auffordern, die Werbespots für “Mobile Content” einzustellen oder wenigstens zu reduzieren. Wie die hohe Zahl der bereits gesammelten Unterschriften zeigt, scheint die Initiative auf ein reges Interesse zu stoßen.




23. Januar 2005 um 06:29
diese werbespots gehören verboten
und ausserdem frage ich mich
ob die sachen dort überhaupt legal sind?
die animationen die dort laufen sind
mir schon aus anderen quellen bekannt….