Künast fordert bessere Kennzeichnung bei Klingelton-Abos

Klingelton Abo Screenshot

Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes beschließen.
Dieser fordert insbesondere von den Anbietern von Handy-Klingeltönen und -logos (wir berichteten) aber auch anderer Dienste, dass sie ab einem Preis von 1€ diesen besser kennzeichnen. Dies soll dadurch geschehen, dass Preise demnächst genauso groß und ebenso lange auf dem Bildschirm erscheinen sollen wie die Rufnummer zur Bestellung.

Dadurch soll vor allem verhindert werden, dass Jugendliche auf sogenannte Abo-Fallen hereinfallen: Oft bestellt man nämlich unbemerkt (da das Kleingedruckte schlecht oder garnicht lesbar ist) nicht nur einen einzelnen Klingelton, sondern ein ganzes Abo, das dann monatlich mit bis zu 4,99€ zu Buche schlägt.

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