(Online-)Verträge von Kindern und Jugendlichen

Vertrag

Nicht nur die Werbung hat festgestellt, dass Kinder und Jugendliche eine finanzstarke und attraktive Zielgruppe sind. Auch viele unseriöse Internet-Anbieter haben es auf das Geld der Kids abgesehen. Doch welche Verträge dürfen Kinder und Jugendliche überhaupt abschließen, was besagt der Taschengeldparagraph und wie sieht es überhaupt mir der Geschäftsfähigkeit aus?

Wie genau Verträge Zustandekommen und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen. Grundsätzlich gilt, dass ein Vertrag nur zwischen zwei geschäftsfähigen Personen geschlossen werden kann.

Doch wann beginnt die Geschäftsfähigkeit?

Kinder unter 7 Jahren sind komplett geschäftsunfähig. Sie können keinen Vertrag abschließen, ihre Erziehungsberechtigten müssen für sie handeln.

Beispiel: Der sechsjährige Max hat seinem Vater schon öfter geholfen Bücher und CDs im Internet zu bestellen. Nun entdeckt er ein Buch, das er selbst unbedingt haben möchte. Mit ein paar Klicks ist das Buch im Warenkorb und mit dem gespeicherten Passwort des Vaters auch schnell bestellt. Da bei Familie Muster nicht jeden Tag die E-Mail durchgesehen werden und der Internet-Anbieter schnell liefert sind das Buch und die zugehörige Rechnung bald in den Händen der verwunderten Frau Muster.

Was nun? Wird Frau Muster rechtzeitig tätig kann sie die Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Wiederrufen und die Ware wieder zurücksenden. Dies gilt bei seriösen Anbieten für jeden Vertrag, egal ob von einem Erwachsenen oder einem Kind getätigt. Darüber hinaus sieht das Bundesgesetzbuch vor, das die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei ist, wenn der Warenwert bei mehr als 40 Euro liegt.

Hat Frau Muster nun aus Zeitmangel vergessen das Buch zurückzusenden, und die 14 Tage sind verstrichen, so ist noch nicht aller Tage Abend. Am besten bei der Verbraucherzentrale nachfragen und Expertenrat einholen. Doch grundsätzlich gilt unter 7-jährige dürfen keine Verträge eingehen. Und hier wird sich kein Unternehmen auf einen Rechtsstreit einlassen.

Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig, d.h. sie können Verträge nur mit vorheriger Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten abschließen (Ausnahmen sind nur durch den sogenannten Taschengeldparagraph möglich, doch dazu weiter unten). Geht ein Minderjähriger ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einen Vertrag ein, so gilt dieser vorerst als „schwebend Unwirksam“. Von schwebender Unwirksamkeit eines Vertrages ist immer dann die Rede, wenn die Wirksamkeit eines Vertrages von der Genehmigung eines Dritten abhängt. Im Fall vom Minderjährigen ist hier der Erziehungsberechtigte gemeint.

Beispiel: Der mittlerweile 9-jährige Max hat sich im Internet ein Skateboard bestellt, seine Schwester Manuela die gerade 5 Jahre alt ist, war auch dabei hat sich bunte Rückstrahler für ihr Fahrrad bestellt. Mutter Muster entdeckt den Kauf ihrer Kinder erst 4 Wochen später und ist gar nicht begeistert von den Geschäften ihrer Kinder.

Die Rückstrahler kann sie ohne weiteres zurücksenden, da das Geschäft ihrer kleinen Tochter von vornherein unwirksam war. Das Skateboard von Max kann sie ebenfalls zurücksenden und das Geld zurückverlangen, da sie nicht vorhat dem Kauf von Max zuzustimmen.

Internetbestellungen von Minderjährigen können aber schneller wirksam werden, als manchen Eltern lieb ist. Und zwar dann, wenn Max und Manuela Geld zu ihrer freien Verfügung besitzen, sozusagen Taschengeld bekommen. Denn dann tritt der sogenannte Taschengeldparagraph (BGB § 110 – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln) in Kraft. Dieser Paragraph lautet wie folgt: „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ D.h. entscheidend beim Taschengeldparagraphen ist der direkte Austausch von Geld und Leistung.

Für Mutter Muster würde dies bedeuten, dass sie die Rückstrahler ihrer Tochter zurücksenden darf, da diese ja überhaupt keine Verträge abschließen darf. Bei Max sieht das ganze schon etwas komplizierter aus: Wenn er auf das Skateboard gespart hat und alles auf einmal bezahlt hat, so ist der Vertrag wirksam, hat er sich jedoch zu Ratenzahlung verpflichtet, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Mutter Muster kann also den Vertrag rückgängig machen. Erst wenn Max alle Raten gezahlt hat, würde der Vertrag auch ohne Genehmigung der Eltern rückwirkend wirksam. D.h. Max kann sich nicht wirksam zur Ratenzahlung verpflichten. Ebenso gilt diese für Abonnements und Laufzeitverträge.

  1. Manuel schrieb:

    Ich hätte da eine Frage und zwar habe ich mich bei einer Internetseite angemeldet habe mir jedoch nicht durchgelesen was im Kleingedruckten stand (typischer Fehler von Minderjährigen). Ich hatte mir nichts dabei gedacht, doch plötzlich bekomme ich eine E-Mail in der steht das ich Einen Betrag über 100€ zahlen soll. Ich habe erstmal keine E-Mail zurückgesendet, weder den Bertrag gezahlt. Doch ich bekomme immer neue E-Mails in denen steht das rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden. Daraufhin habe ich zurückgeschrieben das ich diesen Vertrag nicht eingehen wollte und das ich Minderjährig sei (Ich bin 16) und das sie mir doch bitte keine weiteren Mails schreiben sollen. Doch ich bekomme immer neue Mails von denen…. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir sagen was ich machen soll, wenn möglich schnell (habe meinen Eltern nichts gesagt). Mfg Manuel

  2. Sebastian schrieb:

    Ich habe auch mal eine Frage:
    Ich bin 14 Jahre alt und werde bald 15 (Mai) ich habe auf einer internetseite ein angebot gesehen, bei dem ich mitgemacht habe. Ich habe gedacht weil nirgentwo auf der internetseite stand, dass es kostenpflichtig ist, das es etwas kostet und mitgemacht. Das war vor zirka einem halben Jahr. Damit ich mitmachen konnte habe ich dann einfach bei den Angaben ( Wohnort, Straße, Alter, Name usw.) einfach beim Alter geflunkert und angegeben, dass ich 18 Jahre alt wäre. Heute (April 2007) habe ich dann eine Rechnung geschickt bekommen, in dieser wurde ich ermahnt den betrag von 60 € + weitere 5 € für die Mahnungspauschale zu bezahlen. Muss ich das Geld jetzt Zahlen oder wie ist das? Ach ja, ich hatte mir vor dem Abschluss des vertrags nicht die AGB angesehen in denen wohl dringestanden haben könnte, dass dieser Zugang zu diesem Service kostenpflichtig ist. Bitte ihr musst mir umbedingt helfen.

    Mit hoffnung auf baldige Antwort Sebastian

  3. Herbert schrieb:

    Eine Rechtsberatung können wir Euch hier leider nicht geben. Aber eine gute erste Anlaufstelle für derartige Fälle, die auch kostenlos ist, ist die Verbraucherzentrale.
    Die Anschriften der Verbraucherzentralen in Deutschland findet Ihr auf folgender Webseite:

    http://www.verbraucherzentrale.de/

  4. Jemand eben schrieb:

    Ich habe leider so ziemlich das selbe Problem. Ich bin 14 Jahre alt und habe bei so einem Lebensprognosenteil mitgemacht, ich wusste nicht das es etwas kostet. Ich habe auch nie ein Ergebnis bekommen. Meine Eltern wissen auch nichts davon, allerdings soll ich nun 61 Euro zahlen. Was ist nun? Muss ich das zahlen? Ich habe es ohne zustimmung meiner Eltern gemacht und bin 14 Jahre alt. Die drohen mir, mich anzuzeigen und meine IP-Adresse haben sie auch. Meine Angaben stimmen nur so halb, ich habe auch schon dahin geschrieben und die haben geantwortet, dass ich zahlen muss, weil ich den Test ja gemacht habe.
    Bitte, ich brauche Hilfe, die machen mir echt Angst. Ich will keine Anzeige *help*

  5. Herbert schrieb:

    Bestimmte Firmen versuchen alle möglichen Tricks, um an das Geld zu kommen. Dazu gehören auch Drohungen mit Anzeigen oder sie schreiben, sie würden ihre Anwälte einschalten usw. usw. Sie rechnen damit, dass dann viele Jugendliche aus Angst einfach zahlen. In vielen Fällen haben diese Firmen aber selbst den Staatsanwalt zu fürchten – lasst Euch also keine Angst einjagen. Wendet Euch vielmehr – telefonisch oder per Mail oder direkt hingehen – an die Verbraucherzentralen, die kümmern sich dann darum.

  6. Jemand eben schrieb:

    Danke für die Antwort ^.^
    Also brauche ich mir quasi keine Sorgen zu machen, wenn ich das Geld nicht zahle? (Eine E-mail das ich minderjährig bin, habe ich schon hingeschrieben…)

  7. burner schrieb:

    Hallo,
    diese Website hat mir inzwischen 2 mahnungen geschickt das ich 60€ plus 5€ mahnungsgebühr zahlen müsste. Allerdings hab ich das Angebot noch nich genutzt und bin selber 15. Aber ich glaub sie haben meien anschrift und drohen mir mit anwälten . sie meinten ich hätte einen vertrag mit ihnen abgeschlossen. sollte ich eine mail schreiben das ich minderjährig bin oder so?

  8. Cafer schrieb:

    Hallo,
    habe mir die Seite angeschaut und gemerkt dass fast alle jugendlichen das gleiche Problem haben wie ich ;) Ich bin 15 jahre alt und hab mich bei einer seite angemeldet. Ich hab nicht gesehen dass ich 60 Euro bezahlen muss. Nach fast einem Monat sehe ich, dass ich schon die 2.Mahnung bekommen hab. Ich habe einen bekannten gebeten dort mal anzurufen und die Situation zu klären. Sie sagten ich müsse es bezahlen und wenn nicht würden die wegen Betrugs mich anzeigen weil ich ja schon 15 bin und mich als 18 ausgegeben hab. Bitte um Hilfe!!! Was kann passieren?? Was muss ich tuhen ?

  9. Herbert schrieb:

    Wie schon gesagt: Wir sind keine Juristen und können leider keine Rechtsauskunft geben. Auf jeden Fall sollte man sofort seine Eltern informieren. Und in vielen Fällen können die Verbraucherzentralen weiter helfen.

  10. Nicole schrieb:

    Hallo, ich bin die Mutter einer 14 jährigen. Auch sie soll auf so einer Lebensprognoseseite gewesen sein und soll nun 65 € zahlen. Ich habe sie mehrfach angeschrieben, dass meine Tochter diesen Vertrag nicht abschließen konnte, doch die werden immer frescher. Solchen Leuten sollte man das Handwerk legen. Ich werde jetzt mal an die Verbraucerzentrale schreiben, vielleicht können die mir weiterhelfen. Schön zu wissen, dass es noch mehr Kinder gibt, die in so eine situation geraten.

  11. Martina schrieb:

    Hallo, ich bin auch eine Mutter von einm 11-jährigen. Auch er ist auf dieser sogenannten Lebensprognoseseite gewesen und soll ebenfalls 65€ zahlen. Habe diese Firma in der Schweiz angerufen und diese haben mir mitgeteilt, das mein Sohn eingeschränkt geschäftsfähig ist und er mit seinem Taschengeld dafür haftbar ist (Taschengeldparahgraf). Stimmt das? Und wie komme ich aus dieser Situation wieder heraus?

  12. Melina schrieb:

    Der Taschengeldparagraph wurde eingeführt, damit Kinder sich mit ihrem Geld ohne Erlaubnis mal ein Eis kaufen können oder auch eine kleine Legopackung. Wenn Sie angeben das ihr Sohn Taschengeld erhält um sich kleinere Dinge wie eine CD oder das schon erwähnte Eis zu kaufen, jedoch sein Geld nicht für Dinge über 20 Euro ausgeben darf ohne sie vorher um Erlaubnis zu Fragen, dürften sie kein Problem mit dieser Argumentation haben.
    Außerdem sollten bei der Anwendung des Taschengeldparagraphen noch auf die Höhe des Taschengeldes geachtet werden. Wenn das Taschengeld eines Kindes 200 € im Monat betragen würde (nur um die Idee hinter dem Taschengeldparagaphren zu erklären), dann wäre die Forderung von 65 € wahrscheinlich sehr gerechtfertigt, wenn eine Kind jedoch ein Taschengeld vom beispielsweise 10 € bekommt, würde es bedeuten bei 65 € müsste das Kind schon 7 Monate sparen um das Geld zusammen zu bekommen und damit steht der Betrag nicht mehr in Relation zum Taschengeld.
    Am besten jedoch sie wenden sich an eine Verbraucherzentrale. Dort kann ihnen auf jeden Fall fundiert und mit gutem juristischen Hintergrund weiter geholfen werden.

  13. Ina schrieb:

    Hallo!
    Danke für den Tipp mit der Verbraucherzentrale. Auch meine 9-jährige Tochter ist auf diese
    Ahnenforschungsfirma “Genealogie” hereingefallen, sollen nun 65 Euro zahlen und werden mit Mahnungen und “Drohungen” bombardiert. Die Methoden dieser Firma sind nicht in
    Ordnung und man sollte dringend in der Presse vor dieser Firma warnen!

  14. Anni schrieb:

    Meine Tochter 16 Jahre alt, hat online gespielt und ich bekam hohe Rechnungen. Sie ist 16 Jahre alt. Sind die Rechnungen gerechtfertigt. Muss man nicht erst 18 Jahre alt sein. Die Polizei hat eine Anzeige wegen Betrug vorliegen von ihrer Freundin. Muss ich zum Anwalt? Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  15. Olaf Gängler schrieb:

    Meine Tochter ( 15 Jahre )bekam in der Schule von einer Lehrerin verschiede e-mail Adressen zur Berufsfindung. Nach einer Einwahl bei http://www.berufs-wahl.de und einem Test bekam sie eine Zahlungsaufforderung über 59,00 Euro. Der Zahlungshinweis auf der Starseite ist ihr nicht aufgefallen. Wie kann ich mich verhalten, sie ist doch mit 15 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig, mein Einverständnis hatte sie nicht.

    Vielen Dank

  16. Ela schrieb:

    Ich habe fast dasselbe Problem,nur etwas blöder:
    Jemand hat sich auf einer Internetseite angemeldet,die Pornofilme verkauft.Allerdings hat dejenige sich da einen Scherz erlaubt und meine Angaben(Name,Anschrift,Email usw.) angegeben,wahrscheinlich,um den zahlungen aus dem Weg zu gehen.
    Nun habe ich schon ein paar Emails von denen bekommen,dass ich 96,-€ bezahlen muss.Ich habe dorthin zurückgeschrieben,dass ich den Betrag nicht zahlen werde,weil sich da jemand mit meinen Angaben angemeldet hat.Doch leider habe ich vergessen,zu schreiben,dass ich auch noch unter 18 bin(17).
    Nun will ich da noch eine Email hinschreiben,um denen mein Alter mitzuteilen.
    Soll ich das tun?
    Und,was,wenn die mich trotzdem weiter mit Mahnungen bombardieren?
    Ich möchte der Zahlung aus dem Weg gehen,weil ich mich dort wirklich nicht angemeldet habe.
    Meine Eltern wissen auch Bescheid,und eigentlich wollte ich einen Anwalt einschalten,aber es hapert am Geld.
    Wird mir ein Anwalt bezahlt?Was soll ich nur tun?!Ich habe so eine Angst!!!

  17. Ute schrieb:

    Hallo,

    meine Tochter ( 11 Jahre ) hat heute eine Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwaltes, der quasi Inkassoberechtigt für die Onlinefirma songtexte-heute.com arbeitet bekommen. Sie wird darin aufgefordert eine Zahlung von 84,-€ + Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale des Anwaltes von 39,-€ zu zahlen, d.h. insgesamt 123,-€ zu zahlen. Es wird in diesem Schreiben auf einen Abschluß eines Dienstleistungsvertrages hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass man anhand der Anmelde IP recherchiert hat. Zum besagten Zeitpunkt war aber meine Tochter nicht Zuhause, sondern in den Sommerferien beim Papa. Ich selbst war verreist. Eine Rechnung oder Mahnung haben wir niemals bekommen. Meine Tochter ist laut Gesetz nur bedingt geschäftsfähig und ich finde, dass hier auch nicht der Taschengeldparagrahp greift,denn meine Tochter hat kein eigenes Geld zur Verfügung.
    Wie soll ich auf das Schreiben des Anwaltes reagieren? Er hat meiner Tochter eine Zahlungsfrist von 10 Tagen gesetzt und auf bereits bestehende Gerichtsurteile hingewiesen. Ich denke er weiß nicht, dass die Person, an die er das Schreiben gerichtet hat minderjährig, bzw. nur bedingt geschäftsfähig ist.

  18. Herbert schrieb:

    Nach meinem Kenntnisstand wurden – leider – in den vergangenen Jahren von Seiten abmahnender Anwälte einige Gerichtsurteile “erkämpft”, die genau auf jene Argumente zielen, die Sie genannt haben (Minderjährigkeit der Kinder, in Urlaub gewesen usw. usw.), zumindest was Zivilverfahren bezüglich Tauschbörsen anbetrifft. Bei Ihnen könnte es sich um eine Vertragsangelegenheit handeln, bei der die Sache wahrscheinlich etwas günstiger aussieht. Aber wie oben schon mehrfach erwähnt: Wir, die Autoren der “Medienmami”, sind keine Juristen und dürfen auch gar keine Rechtsratschläge geben. Ein guter erster Schritt in solchen Fällen ist immer die örtliche Verbraucherzentrale, wenn man nicht gleich einen Anwalt einschalten möchte. Da man als Laie meist nicht die Folgen eines Fristversäumnisses einschätzen kann, sollte man sich den entsprechenden Rat jedenfalls vor Ablauf einer gesetzten Frist einholen.
    In diesem Zusammenhang vielleicht noch ein ganz allgemeiner Hinweis: Webseiten und Googlesuche können vielleicht ein paar allgemeine Hinweise geben, mehr aber auch nicht. Denn jeder schreibt in Foren und Diskussionen seine eigene Ansicht, ohne da Experte zu sein. Wenn es um “echte” Verfahren geht, dann sollte man sich auch auf “echte” Verbraucherberater oder Anwälte verlassen. Denn kein Richter wird später das Argument anerkennen: “Auf der Webseite xyz stand etwas ganz anderes.”

  19. Daniel B. schrieb:

    Hinweis: die oben genannte möglichkeit (kostenfrei) sich per mail an die verbraucherzentrale zu melden ist ebenfalls abzocke! zumindest steht (wenn auch nicht vertraglich) das eine gebür von 25 euro pro frage per mail angerechnet wird!

    Ich rate allen Minderjährigen sich an ihre Eltern (einfach den mut haben zu beichten) zu wenden und dann zur nächsten polizeidienststelle zu spatzieren um rechtliche möglichkeiten abzuklären.

  20. Herbert schrieb:

    An Daniel: Also sich zur örtlichen Verbraucherzentrale zu “bewegen” und dort zu fragen, dürfte erstmal kostenfrei sein. Ob die einen Mailberatungsdienst kostenpflichtig anbietet, weiß ich nicht, da wäre es halt mal schön gewesen, wenn Du einen Link angegeben hättest. Davon abgesehen: Wir haben uns vielleicht ein bisschen zu sehr daran gewöhnt, alles per Mail klären zu wollen, denn das ist ja soooo bequem. Das ist aber oft unterm Strich sehr viel zeitfressender, als halt mal eben in die Straßenbahn einzusteigen und die Sache vor Ort zu klären.

  21. Caspar schrieb:

    Herbert hat natürlich damit Recht, dass man sich am besten an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden sollte. Zur Vorbereitung und zur ersten Information eignet sich aber der folgende Artikel sehr gut, der – als Jurist kann ich das recht gut beurteilen, auch wenn ich natürlich nicht für jede einzelne Aussage meine Hand ins Feuer legen würde – von der Qualität her deutlich besser ist als das, was man sonst so im Internet über das Thema findet:

    http://www.heise.de/ct/07/10/148/default.shtml

  22. Beate schrieb:

    Hallo,
    habe gerade eine Mahnung von “nachbarschaft24.net” bekommen. Ich soll einen Vertrag mit denen abegeschlossen haben und 54 € zahlen. Wie sich herausstellt, haben meine beiden Kinder (9 und 12) wahrscheinlich beim Forschen im Internet was abgeschlossen. Kann ich gegen die Sache was unternehmen?

  23. Waltraud schrieb:

    HALLO,

    dasselbe ist mir auch passiert. Mein 17 jähriger Sohn hat sich unter meiner E Mail Adresse registriert und nun soll ich diesen Beitrag bezahlen.
    Ich weiß nun auch nicht weiter, werde mich aber bei der Verbraucherzentrale erkundigen.
    LG

  24. Ich halt schrieb:

    Hallo ich bin 15 jahre und habe ein problem ich habe heute eine Mahnung bekommen und da soll ich 26€
    bezahlen aber wofür habe ich mich gefragt und meine mutter kam dann rein und sah es sie schaute ins internet und sah das es irgendwas mit sms und so ist.
    Der brief war von der Firma telegence GmbH.
    aber ich habe mich dort nie angemeldet WAS SOLL ICH TUN BITTE BITTE HELFT MIR BITTE

  25. Philipp schrieb:

    Ich (15jahre) habe ein problem ich habe mich auf der seite http://www.mega-downloads.net mit falschen angaben angemeldet (falscher name, falsches geburtsdatum usw.) und habe mir lieder die AGB´s nicht durchgelesen in denen stand das ab der anmeldung der service 24stunden kostenlos ist und danach automatisch ein vertrag über 12monate abgeschlossen wird und eine gebühr von 96euro (8euro pro monat) anfällt. Heute hab ich zufällig in meinem e-mail account eine rechnung gefunden die ich am 23.06.2008 bekam in der stand das ich den betrag inerhalb von 10 tagen überweißen soll. Die wiederrufs zeit hab ich leider verpasst da ich mich am6.06.2008 dort angemeldet habe. Ich habe mich be der firma bereits gemeldet das ich noch minderjährig bin. Ich wollte fragen was man in dem fall machen kann da ich denn service noch nie genutzt habe. Bitte ich brauch so schnell wie möglich eine antwort.
    MFG Philipp

  26. Ich halt schrieb:

    Hast du es deinen Eltern gesagt???
    Rede mit ihnen darüber sie können es einklagen und wiederrufen aber da du noch minderjährig bist sag es lieber da gibt es halb so viel Ärger als wenn sie es anders erfahren
    Ich habe es auch meiner Mutter gesagt und sie hat dort angerufen und alles geklärt
    Hoffe es hilft dir etwas weiter

  27. nicki schrieb:

    Hallo!Hoffendlich kann mir jemand einen Ratschlag geben.
    Meine 12 jährige Tochter war zum ersten Mal verliebt,tja und wie das eben so ist,macht man schnell irgendeinen blödsinn.Sie hat sich bei online liebestest.de angemeldet,ein falsches Geburtstdatum angegeben um mit diesem Test zu erfahren ob sie wirklich zu ihrem schwarm passt.Leider hat sie nicht gesehen das das ganze ein jahresabo ist und 60 euro kostet.
    Jetzt werden wir per e-mail mit mahnungen etc…bedroht und heute kam nun auch die erste schriftliche Mahnung.
    Was können wir tun?Bezahlen?gegenschritte einleiten?Ich habe von dem leider nichts gewusst,sondern erst mitbekommen weil wir in stichproben kontrolieren wo sie im internet surft und welche e-mails sie bekommt.(also mir kann niemand zum vorwurf machen ich hätte meine aufsichtspflicht verletzt)
    Ich bin für jeden Rat dankbar.
    lg nicki

  28. Conline schrieb:

    Meine Tochter hat seit kurzem zwei Ratten als Haustiere und hat viel im Internet nach Ratschlägen über Ernährung etc. gesucht. Anscheinend hat sie sich bei einer kostenpflichtigen Datenbank http://www.Tiere-tipps.net unter meinem Namen angemeldet.

    Als erstes habe ich auf deren Rechnung von 59,95 Euro für 6Monate Zugang geschrieben, dass das nicht sein kann. Die Antwort: mit einem Klick auf eine Bestätigungsmail wäre ein Vertrag zustande gekommen.

    Jetzt habe ich, wieder per e-Mail eine Mahnung (also & 5Euro) erhalten.

    Daraufhin hab ich mir diese Seite mal angeschaut und ich finde, dass es nicht gleich ersichtlich ist, dass es Geld kostet. Kann mir das jemand bestätigen???

    Ich habe mir von der Verbraucherzentrale einen Vordruck runtergeladen, in dem man als Elternteil widersprechen kann. Geht denn das auch, wenn sie sich unter meinem Namen und nicht Ihrem angemeldet hat?

    Conny

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