Neue Regelung im Jugendschutz – Das Thema Rauchen

Zigarettenpackung

Seit 1.September 2007 gilt im Jugendschutz eine neue Regelung: Rauchen ist erst mit 18 Jahren erlaubt.

Die wichtigsten Punkte zum Thema die im §10 des Jugendschutzgesetztes zu finden sind haben wir hier kurz zusammen gefasst:

    1. Erst Jugendlichen ab 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet.
    2. Das Abgabealter für Tabakwaren aller Art wurde ebenfalls von 16 auf 18 Jahre erhöht. Damit dürfen in Gaststätten, Trafiken, Supermärken und anderen Verkaufsstellen keine Tabakwaren mehr an unter 18 jährige verkauft werden.
    3. In Gaststätten, Diskotheken oder sonstigen Einrichtungen darf Jugendlichen das Rauchen unter 18 Jahren auch nicht erlaubt werden.
    4. Zigarettenautomaten bilden noch eine Ausnahme, denn für diese ist wegen der nötigen technischen Umstellungen eine Übergangsfrist vorgesehen. Diese läuft zum 31.12.2008 aus. Was bedeutet, dass ab dem 01.01.2009 an Zigarettenautomaten sichergestellt werden muss, dass diese keine Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgeben.

Dies sind ehrgeizige Ziele, auf welche sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingelassen hat. Eine Kontrolle mittels EC-Karte an den Zigarettenautomaten war ja für die Tabakindustrie noch eine einfache Möglichkeit zu überprüfen ob jemand 16 ist oder nicht.

Lassen wir uns also überraschen, wie die Tabakindustrie überprüfen wird, wer Älter als 18 ist und wem das Kaufen von Zigaretten verboten wird. Übrigens: Eine Zuwiderhandlung gegen das Jugendschutzgesetz kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

  1. Thomas schrieb:

    Es ist unrichtig, dass das Rauchen unter 18 ab September verboten ist. Die genaue Lektüre des Gesetzes zeigt, dass die hier infrage kommenden Änderungen am JuSchG erst 2009 inkraft treten.
    -> http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1595.pdf

  2. Thomas schrieb:

    nicht nur die Regelung für die Automaten

  3. Bruno Westhoven schrieb:

    Das Jugenschutzgesetz ist so lange nicht ausreichend, bis das Rauchen den Jugendlichen in der Öffendlichkeit ganz Verboten wird. Und zwar mit Strafen für beide, Jugendliche und Erziehungsberechtigte. Solange nur der Verkäufer belangd wird, ist das Gesetz ungenügend. Ich Kann auch nicht sehen, daß Jugendliche weniger Rauchen.- Ist natürlich ein Subjektiver Eindruck.
    mfg
    Bruno Westhoven

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