Neue Alterskennzeichen der USK

Seit 1. Juni 2009 gibt es neu gestaltete Alterskennzeichen von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle).
Wichtig an den neuen Logos ist, dass das Alter in den Mittelpunkt gestellt wird. Damit soll die Wahrnehmbarkeit verbessert werden. Bereits im letzten Jahr wurde beschlossen, dass die Logos in einer bestimmten Mindestgrösse aufgedruckt werden müssen.
Die aktuellen Neuerungen sind folgende:
Anstatt der Bezeichnung „ohne Altersbeschränkung“ bzw. deren für manchen unverständliches Kürzel „o.A.“ wird dieses Logo nun mit „ab 0“ beschriftet. Ebenso verfährt die USK mit dem Kennzeichen „keine Jugendfreigabe“ (Kürzel: „k.J.“), hier wird in Zukunft mit der Beschriftung „ab 18“ auf die Volljährigkeit verwiesen. Somit gliedern sich diese beiden Logos nun auch in die anderen ein, die alle mit einer Altersangabe verbunden werden.
Was die einzelnen Zeichen genau bedeuten, und wann welches Zeichen eingesetzt wird, können sie auf der Seite der USK genauer nachlesen. Wichtig bei den USK-Kennzeichen ist es, zu Wissen, dass diese dem Inhalt nach vergeben werden, was jedoch nicht heisst, dass ein Film der eine Freigabe ab 0 Jahren besitzt auch für ein 3-jähriges Kind verständlich sein muss.



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